Die Daten jedes Flugpassagiers, der ins Ausland reist, gehen seit 2018 automatisch ans BKA. Sie werden mit Fahndungslisten abgeglichen und bis zu fünf Jahre gespeichert. Erfasst werden u. a. Reiseverlauf, Sitzplatznummer, Essenswünsche, Namen der Mitreisenden, Anschrift, Telefonnummer und Kontodaten des Reisenden. Diese Daten werden dabei nicht nur nach Straftätern durchforstet, sondern auch nach verdächtigen Mustern, die auf eine für die Zukunft geplante Straftat hinweisen. Mithilfe spezieller Algorithmen lässt sich vorhersagen, welcher Passagier eine Straftat begehen wird. Somit gilt diese Datenspeicherung als erster großer Einsatz von „Predictive Data“. (Was, wenn die Algorithmen manipuliert werden oder fehlerhaft arbeiten? Wir empfehlen, hierzu den Film „Minority Report“ – Anm. von Anders reisen)
Nun setzt sich die Mehrheit der EU-Staaten für eine Kompletterfassung von Flug-, Bahn- und Fernbusverkehr ein.
Zudem gehen Experten davon aus, dass Informationen, die US-Megakonzerne wie Facebook, Google und Amazon in ihren Clouds speichern, auch heute schon an die US-Regierung weitergeleitet werden.
(fvw, 21/2019)