Ab 14. September 2019 tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, die zu einer Verschärfung beim Bezahlungen per Kreditkarte führt. Der Kunde muss sich ab dann doppelt ausweisen: Neben Kartennummer und Prüfzimmer muss er sich dann z. B. noch per Mobile-TAN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung ausweisen. (fvw, 12/2019)